Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

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Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Jede/r von uns kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sein können, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, empfiehlt es sich, in gesunden Tagen Vorsorge zu treffen.

Mit einer Patientenverfügung legt man im Voraus fest, wie die medizinische Behandlung aussehen soll, wenn man einmal entscheidungsunfähig werden sollte. So wird sichergestellt, dass der eigene Wille auch dann umgesetzt wird, wenn man aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und seine Wünsche bezüglich der weiteren Behandlung zu äußern.
Bei der Ausstellung ist Einwilligungsfähigkeit erforderlich, d.h. man muss in der Lage sein, Bedeutung und Tragweite der Verfügung zu erfassen. 

In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder ggfs. auch mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie einzutreten und Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Mit den bevollmächtigen Personen sollte man im Vorfeld über die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Krankheitsfall sprechen.

Eine Vorsorgevollmacht kann die Gesundheitssorge, aber auch alle behördlichen Angelegenheiten umfassen. In finanziellen Angelegenheiten ist es ratsam, eine Bankvollmacht zu erstellen.

Es ist wichtig zu wissen, dass auch die nächsten Angehörigen ohne Vollmacht keine Entscheidungsbefugnis haben. 

Unsere qualifizierten MitarbeiterInnen informieren und unterstützen Sie gern in einem persönlichen Gespräch bei der Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine Vorsorgemappe der IGSL-Hospiz e.V. können Sie bei uns für 8 € erwerben.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Die Beratung ist kostenlos. Wenn Sie unsere Räume nicht aufsuchen können, kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. 

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